● Das Fahrzeug darf für die Aktivierung der ersten 12 Monate am Ende des 24-monatigen Laufzeit der Standard-Handelsgarantie, nicht mehr als 50.000 km zurückgelegt haben und am Ende der ersten 12 Monate der verlängerten Handelsgarantie nicht mehr als 60.000 km.
● Das in der Bedienungs- und Wartungsanleitung angegebene planmäßige Wartungsprogramm muss ab dem Zeitpunkt des Kaufs des Fahrzeugs bei einem offiziellen Händler von Piaggio, Vespa und Aprilia eingehalten werden und sofern im Rahmen des genannten Programms der Austausch von Komponenten erforderlich ist, müssen dafür Originalersatzteile verwendet werden, um die Einhaltung der von Piaggio vorgeschriebenen Standards zu gewährleisten.
● Die detaillierten Werkstattrechnung für die durchgeführten Arbeiten, die die Einhaltung des planmäßigen Wartungsplans (Kilometerstand und/oder Fristen) belegen, sowie die Vorablieferungsbescheinigung müssen vorzeigbar sein.
● Ab dem Beginn der verlängerten Handelsgarantie und bis zu ihrem Ende muss bei den Arbeiten, die im Rahmen des planmäßigen Wartungsprogramm vorgesehen sind, die Inspektion beim Piaggio-Netz durchgeführt und registriert werden (nachweisbar mit einem Dokument, das der Kunde beim Piaggio-Netz nach Ausführung der Diagnose anfordern kann).